Der jahrelange Streit um die europaweite Einstufung des Weißpigments Titandioxid findet nun eine juristische Fortsetzung. Mehrere Unternehmen der hauptbetroffenen Farbenindustrie sowie mehrere Hersteller des in vielen Industriebranchen als unverzichtbar geltenden Pigments Titandioxid haben Klage beim Europäischen Gericht gegen die Einstufung als „möglicherweise krebserregend beim Einatmen“ erhoben. Auf Seiten der Farbenindustrie klagen das Pulverlackunternehmen CWS-Powder Coatings GmbH sowie die Baufarbenhersteller DAW SE und Brillux GmbH & Co. KG gegen die Europäische Kommission. Zusammenfassungen der Klagegründe wurden im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.
Nach jahrelangen Auseinandersetzungen auf mehreren politischen und behördlichen Ebenen wurde der Stoff von der Europäischen Kommission Anfang des Jahres in seiner Pulverform eingestuft und muss nun gekennzeichnet und zum Teil mit Warnhinweisen versehen werden. Die Firmen machen eine Verletzung ihrer Rechte und verschiedene Verfahrensfehler geltend. Insbesondere
beruhe die Einstufung auf einer nicht ausreichenden wissenschaftlichen Grundlage, indem umstrittene und veraltete Studien selektiv genutzt wurden.
verletze die Einstufung Mitwirkungsrechte und weise eine Vielzahl prozessualer Ermessens- und Verfahrensfehler auf.
sei schließlich die Einstufung unverhältnismäßig, da der Schutz vor Staub effektiv und systematisch über die gesetzlichen Gesundheits- und Arbeitsschutzstandards gewährleistet sei. Eine Entscheidung des Gerichts wird nicht vor Oktober 2021 erwartet.