Startseite » News »

Risiken und Nebenwirkungen

Das iba-BauFach-Symposium Altuntergrund fand am 17. Oktober 2012 in Stuttgart statt. Das Malerblatt war als Medienpartner mit dabei.
Risiken und Nebenwirkungen

Risiken und Nebenwirkungen

Bauen im Bestand: Kein Schlagwort, das im Moment Baufachleute kalt lässt. Denn vom Planer bis zum Handwerker weiß jeder, dass sich um dieses Thema in Zukunft viel drehen wird. Eine Frage dabei: Auf was für eine Bausubstanz trifft man und welche Herausforderungen gilt es zu meistern? Auch beim Boden: Speziell um diesen Bereich drehte sich das BauFach-Symposium des iba-Instituts in Stuttgart.
Unter dem Schlagwort „Risiko Altuntergrund: Haftungsfalle? Normgerecht sanieren – gewusst wie“ stellten am 17. Oktober 2012 kompetente Fachleute die Herausforderungen, Schwierigkeiten und mögliche Lösungen rund um das Thema Altuntergrund vor. Dass es dabei nicht nur zur Einweg-Kommunikation von Vortragenden zu Zuhörern kam ,sondern vor allem auch zu spannenden Diskussionen, zeigt, wie aktuell das gewählte Thema ist.
Den Anfang der Vorträge machte Hans-J. Rolof als Gastgeber mit dem Vortrag „Risiko Altuntergrund – bedenkenlos verlegen?“, in dessen Verlauf er vor allem auf die Frage einging, wie man mit beschädigten oder nicht gut ausgeführten Untergründen umgeht, wenn man darauf einen neuen Bodenbelag aufbringen soll. Denn dies ist eines der großen Themen für Bodenleger. Wie verhält man sich in einem solchen Fall, wie vermeidet man, dass Fehler beim Untergrund auf die eigene Arbeit projiziert werden und man so eine schlechte Arbeit attestiert bekommt? Die einfache Antwort, gerade auch vom Schlussredner, dem Rechtsanwalt Dr. Frederik Neyheusel, kam denn ein klares Statement: Indem man nichts macht. Denn statt mit einer Zwischenlage oder einer Ausgleichsebene zu retten, was zu retten ist, sollte man vielmehr nicht weiter arbeiten. Denn zuallererst muss der Bauherr Bescheid wissen, dass die Vorarbeit nicht ordentlich ausgeführt wurde oder aber der freigelegte Estrich oder ein anderer Altuntergrund nicht in einem angemessenen Zustand ist. Vor allem der Anwalt Dr. Neyheusel wies mehrfach darauf hin, dass es in einem solchen Fall unabdingbar ist, dass man seine Bedenken anmeldet und diese schriftlich dem Bauherrn mitteilt. Denn nur so ist man bei späteren Schäden nicht in der Haftung. Wichtiger aber noch: Nur so kann man sicherstellten, am Ende einen zufriedenen Bauherren zu haben. Daher gelte, so Dr. Neyheusel und Hans-J. Rolof auch in der späteren Podiumsdiskussion, dass man sich sogar auf sehr dünnes Eis begebe, wenn man weiterarbeite, obwohl man Mängel am Untergrund festgestellt habe. Denn damit akzeptiere man einen möglichen späteren Schaden.
Dass vor allem der Umgang mit Altuntergründen und die rechtlichen Fragen hierzu stark von Plenum und Podium diskutiert wurden, zeigt, welch große Unsicherheit bei diesem Thema vorherrscht. Daher waren auch die Vorträge zu neuen Entfernungsmethoden von alten Bodenbelägen, die Jürgen Büssow von der Witte Metallwaren GmbH & Co. KG vorstellte, und die Analyse- und Bewertungsmethoden von bestehenden Untergründen, vorgestellt durch Markus Lesinski von der MAPEI GmbH, spannend und viel diskutiert.
Abgerundet wurde das Symposium durch Beiträge zur staubfreien Baustelle von Leander E. Maruszyk von der protekMA GmbH, zum Einsatz von Magnesiaestrichen von Reiner Frick von der StoCretec GmbH und zum Umgang mit alten Linoleum-Belägen von Sven Lokenvitz von Johnson Diversey Deutschland GmbH & Co. KG.
Quelle:
iba-Institut Gottfried & Rolof,
Tel.: (0261) 889380
Mobil: (0171) 4415617 www.iba-institut.de
Produkt des Monats
Aktuelle Ausgabe
Titelbild Malerblatt 4
Ausgabe
4.2024
ABO

Malerblatt Infoservice
Vielen Dank für Ihre Bestellung!
Sie erhalten in Kürze eine Bestätigung per E-Mail.
Von Ihnen ausgesucht:
Weitere Informationen gewünscht?
Einfach neue Dokumente auswählen
und zuletzt Adresse eingeben.
Wie funktioniert der Malerblatt-Infoservice?
Zur Hilfeseite »
Ihre Adresse:














Die Konradin Medien GmbH erhebt, verarbeitet und nutzt die Daten, die der Nutzer bei der Registrierung zum Malerblatt-Infoservice freiwillig zur Verfügung stellt, zum Zwecke der Erfüllung dieses Nutzungsverhältnisses. Der Nutzer erhält damit Zugang zu den Dokumenten des Malerblatt-Infoservice.
AGB
datenschutz-online@konradin.de