Startseite » Technik »

Gesetzeskonform Zulassung für Holzschutzprodukte

Technik
Gesetzeskonform Zulassung für Holzschutzprodukte

Mit der Umsetzung der EU-Richtlinie 98/8/EG in ein nationales Biozidgesetz im Juni 2002 wurden alle bioziden Produkte einem gesetzlich geregelten Zulassungsverfahren unterworfen. Voraussetzung einer Zulassung ist in der Hauptsache, dass das Biozidprodukt keine schädlichen Auswirkungen auf Umwelt und Gesundheit hat. Die für den Außenbereich entwickelte HK-Lasur und die Holzschutz-Creme erfüllen diese Anforderung und haben eine BPD-Zulassung.

Die HK-Lasur mit „6-fach-Schutz“ schützt Holz vor UV-Strahlung, Feuchtigkeit, Bläue, Fäulnis, Wespenfraß und Schimmel. Die Holzschutz-Creme von Remmers weist das gleiche Leistungsprofil auf, bietet aber durch seine cremige Konsistenz Anwendungsvorteile insbesondere bei Überkopfarbeiten.
Remmers Baustofftechnik
Tel.: (05432) 830/Fax: 3985
Produkt des Monats
Aktuelle Ausgabe
Titelbild Malerblatt 4
Ausgabe
4.2024
ABO

Malerblatt Infoservice
Vielen Dank für Ihre Bestellung!
Sie erhalten in Kürze eine Bestätigung per E-Mail.
Von Ihnen ausgesucht:
Weitere Informationen gewünscht?
Einfach neue Dokumente auswählen
und zuletzt Adresse eingeben.
Wie funktioniert der Malerblatt-Infoservice?
Zur Hilfeseite »
Ihre Adresse:














Die Konradin Medien GmbH erhebt, verarbeitet und nutzt die Daten, die der Nutzer bei der Registrierung zum Malerblatt-Infoservice freiwillig zur Verfügung stellt, zum Zwecke der Erfüllung dieses Nutzungsverhältnisses. Der Nutzer erhält damit Zugang zu den Dokumenten des Malerblatt-Infoservice.
AGB
datenschutz-online@konradin.de