Mit der Umsetzung der EU-Richtlinie 98/8/EG in ein nationales Biozidgesetz im Juni 2002 wurden alle bioziden Produkte einem gesetzlich geregelten Zulassungsverfahren unterworfen. Voraussetzung einer Zulassung ist in der Hauptsache, dass das Biozidprodukt keine schädlichen Auswirkungen auf Umwelt und Gesundheit hat. Die für den Außenbereich entwickelte HK-Lasur und die Holzschutz-Creme erfüllen diese Anforderung und haben eine BPD-Zulassung.
Die HK-Lasur mit „6-fach-Schutz“ schützt Holz vor UV-Strahlung, Feuchtigkeit, Bläue, Fäulnis, Wespenfraß und Schimmel. Die Holzschutz-Creme von Remmers weist das gleiche Leistungsprofil auf, bietet aber durch seine cremige Konsistenz Anwendungsvorteile insbesondere bei Überkopfarbeiten.
Remmers Baustofftechnik
Tel.: (05432) 830/Fax: 3985
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