Die Abkürzung TSR steht für „Total Solar Reflectance“, übersetzt steht das für „Totale Solare Rückstrahlung“. Je größer der TSR-Wert einer Beschichtung ist, desto mehr Solarstrahlung wird reflektiert. Das heißt: desto kälter ist ihre Oberfläche. Ein geringer TSR-Wert, also eine hohe Oberflächen-Temperatur, ist gefährlich, weil er auf WDVS-Putzfassaden, vor allem bei hohen Temperaturen im Sommer Schäden wie Rissbildungen, Verformungen oder Abrisse verursacht.
Während der Hellbezugswert ausdrückt, welche Helligkeit ein Farbton für das menschliche Auge im Vergleich zu reinem Weiß (HBW 100), beziehungsweise tiefem Schwarz (HBW 0) hat, trifft er noch keine sichere Aussage über das Aufheizverhalten seiner Oberfläche. Der TSR-Wert dagegen betrachtet das gesamte elektromagnetische Wellenlängenspektrum der Sonnenstrahlung und nicht nur den sichtbaren Teil. Untersuchungen unter anderem von Beschichtungsherstellern zeigen, dass ein TSR-Wert größer als 25 für die Funktionsfähigkeit des Systems als sicher einzustufen ist. Aus diesem Grund wurde dieser Grenzwert in die neue Norm übernommen.
Die DIN 55699 ist über die VOB/C (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen) meistens vertraglich vereinbart und als allgemein anerkannte Regel der Technik anzusehen. Vom Malerbetrieb verlangt die Norm zwei Stufen der Beurteilung:
- Den Hellbezugswert der Schlussbeschichtung: Wenn der Wert größer als 20 Prozent ist, gilt es beim Standard-WDVS in der Regel nichts Weiteres zu beachten, d.h. die thermische Belastung wird als nicht kritisch angesehen.
- Wenn der Hellbezugswert geringer als 20 Prozent beträgt, muss zusätzlich der TSR-Wert hinzugezogen werden. Es wird ein TSR-Wert, der größer als 25 ist, gefordert.
Je nach Bindemittelart und eingesetzter Pigmente ergeben sich bei verschiedenen Beschichtungen unterschiedliche TSR-Werte, die sich nur anhand des Farbtons einschätzen lassen. Für den Malerbetrieb ist es deshalb wichtig, dass er bei einem HBW geringer als 20 Prozent immer den TSR-Wert beim Schussbeschichtungshersteller anfragt. Diese Angabe sollte der Betrieb auch im Angebot und in der Rechnung dokumentieren. Somit hat der Unternehmer der Forderung aus der VOB/C (beziehungsweise der DIN 55699) bezüglich der Bewertung der Funktionstauglichkeit der Beschichtung von WDVS Rechnung getragen.