Startseite » News »

Stundenlohnarbeiten

News
Stundenlohnarbeiten

Der Werklohn wird unabhängig von einer Abnahme des Werks fällig, wenn der Auftraggeber lediglich einen Mangel rügt und nicht dessen Beseitigung, sondern Schadenersatz verlangt. Der mit Stundenlohnarbeiten beauftragte Auftragnehmer, dessen Stundenlohnzettel vom Auftraggeber nicht gegengezeichnet worden sind, kann die Anzahl der geleisteten Stunden anderweitig nachweisen, etwa durch Zeugenaussagen. In Bezug auf Fahrtzeiten sind im Baugewerbe diese nur dann nach Stundenlohn zu vergüten, wenn dies besonders vereinbart ist. Urteil des Oberlandesgerichts Hamm, Az.: 21 U 88/10. jlp

Produkt des Monats
Aktuelle Ausgabe
Titelbild Malerblatt 4
Ausgabe
4.2024
ABO

Malerblatt Infoservice
Vielen Dank für Ihre Bestellung!
Sie erhalten in Kürze eine Bestätigung per E-Mail.
Von Ihnen ausgesucht:
Weitere Informationen gewünscht?
Einfach neue Dokumente auswählen
und zuletzt Adresse eingeben.
Wie funktioniert der Malerblatt-Infoservice?
Zur Hilfeseite »
Ihre Adresse:














Die Konradin Medien GmbH erhebt, verarbeitet und nutzt die Daten, die der Nutzer bei der Registrierung zum Malerblatt-Infoservice freiwillig zur Verfügung stellt, zum Zwecke der Erfüllung dieses Nutzungsverhältnisses. Der Nutzer erhält damit Zugang zu den Dokumenten des Malerblatt-Infoservice.
AGB
datenschutz-online@konradin.de