Die „Profil statt Preiskampf“-Veranstaltung mit dem Titel „Wasserdicht wirksam werben“ zeigte, wie man Fallstricke umgeht, über die man mit Werbung im Internet sowie per Mail stolpern kann. Die Referenten unterstrichen die juristischen, gestalterischen sowie inhaltlichen Vorgaben, die dabei zu beachten sind. Ausgerichtet wurde die Veranstaltung vom Projekt Dienstleistungs-Initiative Handwerk NRW der Landes-Gewerbeförderungsstelle des nordrhein-westfälischen Handwerks (LGH). Kriterien für einen wirksamen, also „guten“ Auftritt im World Wide Web sind eine klare ansprechende Gestaltung der Seiten, die direkte Branchenerkennung, die ausführliche Unternehmenspräsentation und die Aktualität der Inhalte. Eine Zusendung von Faxen und E-Mails sei nur nach ausdrücklicher Zustimmung des Empfängers erlaubt, warnte die auf Medienrecht spezialisierte Anwältin Christine Heymann.
Rechtliche Fallstricke müssen bei der Erstellung und Pflege von Internetseiten ebenfalls bedacht werden. Die vom Land NRW und der EU geförderte Dienstleistungs-Initiative Handwerk NRW unterstützt Handwerksunternehmen in den NRW-Ziel-2-Gebieten in allen Fragen der Dienstleistungsorientierung und des Services. Die Beratung der Betriebe erfolgt durch Fachleute bei den Handwerkskammern Dortmund und Münster sowie bei den Baugewerblichen Verbänden. Mehr Informationen zum Projekt unter
www.mch.de/dienstleistung
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