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Bei Ausfall – Notfallkoffer

Betriebsführung
Bei Ausfall – Notfallkoffer

Bei Ausfall - Notfallkoffer
Ulrich Stein ist froh, das er für den Bedarfsfall die Eventualitäten in der Familie und im Betrieb geregelt hat. Foto: Stein privat
Jeder Betriebsinhaber denkt hin und wieder an den Katastrophenfall: „Was passiert mit meiner Familie und meinem Unternehmen, wenn ich krankheitsbedingt länger ausfalle?“ Ein Notfallkoffer, in dem Handlungsanweisungen festgehalten sind, soll die Weiterführung des Unternehmens sichern.

Je kleiner der Betrieb, umso stärker hängt vieles vom Chef ab. Doch viele schieben die Beschäftigung mit dem Thema Chef-Ausfall vor sich her. Das Tagesgeschäft ist immer wichtiger als die Vorsorge für Firma und Familie – schließlich ist sie nicht produktiv im Sinne eines Umsatzes. Zudem besitzt die Beschäftigung mit diesem Thema den Charme einer Steuererklärung.

Bei Malermeister Ulrich Stein im hohenlohischen Braunsbach steht seit zwei Jahren ein Notfallkoffer für den Fall, dass er länger ausfallen sollte. Ein Kollege empfahl Stein, der gleichzeitig Obermeister der Kreishandwerkerschaft Schwäbisch Hall sowie der Maler- und Lackierer-Innung Hohenlohe ist, Thomas Schleicher als Referenten einzuladen. Der 42-jährige Unternehmer-Berater ist Gründer der Sorgen Los GmbH und entwickelt seit 2012 gemeinsam mit seinen Kunden individuelle Lösungen, die in Sterbe- oder Krankheitsfällen für klare Verhältnisse sorgen und die Firma sowie die Familie absichern. „Gegenüber Beratern bin ich eher vorsichtig bis skeptisch“, sagt Stein. Doch Schleicher überzeugte ihn mit seiner fachlichen Kompetenz. Außerdem gab es noch eine Förderung in Höhe von 50 Prozent für die Maßnahme.

Die beiden entwickelten innerhalb eines halben Jahres den individuellen Notfallkoffer für das Unternehmen. 1963 gründete Steins Vater den Betrieb, dessen Kernkompetenz das klassische Malerhandwerk ist. Durch eine Firmenkooperation übernimmt Stein seit 2013 zudem Abdichtungen, Schimmelpilz- und Balkonsanierung. „Da waren einige knifflige Fragen, die ich nicht sofort beantworten konnte oder wollte und an manches habe ich bis dahin überhaupt nicht gedacht“, erzählt der 59-Jährige. Allein die rechtliche Gestaltung und finanzielle Absicherung erfordern eine Auseinandersetzung mit vielen Rechtsfragen und eine Abwägung der möglichen Risiken. Doch es geht auch um den Zugriff und die nachvollziehbare Organisation von wichtigen Firmendaten und vor allem um die Auswahl der Personen, welche die vielfältigen Aufgaben des Malermeisters im Zweifelsfall dann übernehmen sollten. Denn was Thomas Schleicher nach mehr als

450 Beratungen ganz sicher weiß: Eine einzelne Person kann den Chef eines Handwerksbetriebes nicht wirklich vollständig ersetzen.

Grundsätzlich fühlte sich Stein gut aufgestellt. Denn alleinige Inhaberin der GmbH ist seine Frau und mit der Tochter ist auch die künftige Inhaberin bereits im Betrieb tätig. Doch Stein musste zugeben, dass die 28-Jährige noch unternehmerische Erfahrungen sammeln soll. Im Testament – das Stein bisher noch nicht geschrieben hatte – ist deshalb geregelt, dass im Notfall sein Steuerberater sowie eine befreundete Anwältin den beiden Frauen beratend zur Seite stehen sollen, wenn es um die Entwicklung des Betriebes geht.

Auch um eine passende Patientenverfügung drücken sich die meisten Geschäftsführer herum. „Etwas mühsam war der Prozess“, urteilt Stein, schließlich musste alles parallel zum Tagesgeschäft erledigt werden und manche Thematik musste der Malermeister eben durchdenken, statt vorschnell aus dem Bauch heraus zu entscheiden. Deshalb war er dankbar, dass ihn Schleicher strukturiert und schrittweise durch alle Fragen geführt hat: „Ich habe enorm von seiner Erfahrung und seiner ruhigen Art profitiert“. Nie habe er zu bestimmten Lösungen geraten, sondern gemeinsam haben sie seinen Notfallkoffer erarbeitet, so- dass er genau zu Maler Stein passt.

Während der Zeit hat der Inhaber festgestellt, dass er versicherungstechnisch gut aufgestellt ist. „Das ist eher selten der Fall“, sagt Schleicher. Ein Beispiel dafür ist oft die Lohnfortzahlung im Krankheitsfalls. Im Gegensatz zu Angestellten „basteln“ sich Inhaber ihre Absicherung selbst. So haben manche Unternehmer bei ihrer Krankenkasse ein Krankentagegeld mitversichert, das seit Beginn ihrer Selbstständigkeit mit meist geringem Einkommen unverändert in Höhe und Laufzeit besteht. Doch weil die Firma oder die Familie gewachsen sind, hat sich der Bedarf über die Jahre massiv verändert. Dann passt die ursprüngliche Absicherungshöhe nicht mehr zum zwischenzeitlich gestiegenen Lebensstandard.

„Ich bin froh, dass wir die Dinge in der Familie und im Betrieb geregelt haben“, resümiert Ulrich Stein. Gerade nachdem er auch bereits erleben musste, wie schnell Unfälle passieren können. Im vergangnen Jahr setzte ihn ein Arbeitsunfall mit einem Bagger wochenlang außer Gefecht. Als Obermeister der Innung und der Kreishandwerkerschaft hat er etlichen Kollegen von seinen Erfahrungen erzählt. Zwei, drei Handwerkermeister haben sich inzwischen für die Empfehlung bedankt.

www.mein-sorgen-los.de

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