Ein Architekt, der vertragsgemäß den Ablauf einer Baustelle zu überwachen hat, hat diese Arbeiten im Rahmen eines Bautagebuches zu dokumentieren. Das Bautagebuch dient den Interessen des Bauherrn und soll in zuverlässiger Weise Leistungen, Lieferungen und Tätigkeiten der verschiedenen Unternehmer unter Beachtung des personellen Einsatzes sowie die Arbeitsbedingungen auf der Baustelle festhalten. Weiterhin ist das Bautagebuch im Falle von Streitigkeiten ein wichtiges Beweismittel. Führt der Architekt dieses Bautagebuch nicht, ist der Bauherr berechtigt, das Architektenhonorar zu kürzen. Urteil des OLG Celle, Az.: 16 U 68/04. jlp
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