Die kalte Jahreszeit ist nicht nur für die Mitarbeiter eine besondere Herausforderung, sondern auch der Einsatz von Airlessgeräten auf der unbeheizten oder schwach geheizten Baustelle.
Grundsätzlich gilt, dass viele Farben und Lacke eine Materialtemperatur von mindestens 15 °C benötigen. Werden diese Temperaturen unterschritten, verändert sich die Viskosität so stark, dass die Airlesspumpe das Material nicht ansaugen kann. Dieser Effekt ist bei wasserbasierten Materialien deutlich höher als bei lösemittelhaltigen Lacken und Farben.
Da Spritzspachtel zu den hochviskosen Materialien gehört, ist die Verarbeitung bei niedrigen Temperaturen unmöglich. Im Notfall muss das Material vor Ort (z. B. mit Heizstrahlern) erhitzt werden. Damit die Airlessanlage durch Frost keinen Schaden nimmt, ist diese immer so zu lagern, dass etwaiges Restmaterial im System (Schläuche, Pumpeneinheit etc.) nicht einfriert. Gefrierende Flüssigkeit führt zu einer nicht unerheblichen Ausdehnung und entsprechenden Schäden, die sich vermeiden lassen. Idealerweise wird die Airlessanlage nach dem Spülen zusätzlich mit einem Korrosionsschutzmittel
(z. B. Monster Schutzöl) durchgespült.
Als Grundsatz sind bei kalten Temperaturen folgende Punkte zu beachten:
1. Das zu verarbeitende Material nicht über Nacht im Auto lagern
2. Das Airlessgerät bei zu erwartenden Minustemperaturen nicht im Auto lagern
3. Die Materialtemperatur sollte 15 °C nicht unterschreiten
4. Airlessgeräte mit eingefrorenem Material niemals in Betrieb nehmen