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Ablösungen auf Gipsplatten: Haftungsmängel erkennen und beheben

Haftungsmängel
Ablösungen auf Gipsplatten: Prüfung unerlässlich

Auf Trockenbauwänden kommt es immer wieder zu Reklamationen durch partielle Ablösungen der Beschichtung vom Untergrund. Doch woher kommt dieses Phänomen und wie kann man sicher sein, dass man einen tragfähigen Untergrund hat und es in der Folge nicht zu Ablösungen auf Gipsplatten kommt?

Autoren: Markus Grabenschröer und Daniel Christoffers | Fotos: Caparol

Gips(karton)platten und Gipsspachtelmassen sind aus dem Trockenbau nicht mehr wegzudenken. Sie finden heute in fast jedem privaten und öffentlichen Neubau Verwendung. In der Praxis hat sich die Kombination aus Wandaufbau und Fugenspachtel bewährt, dennoch kommt es immer wieder zu diskussionsreichen Reklamationen durch partielle Ablösungen der Beschichtung vom Untergrund. Die Ablösungen auf Gipsplatten werden häufig erst dann festgestellt, wenn Bauträger die Funktionsfähigkeit des Anstrichs durch einen Fachmann bzw. Sachverständigen prüfen lassen oder Mieter Flächen farblich absetzen wollen. In beiden Fällen wird ein Klebeband verwendet, das sich nach dem Entfernen der Farbe samt Gipsspachtel ablöst. Die Problematik ist nicht neu und wurde bereits 2012 ausführlich kommuniziert und beleuchtet. Die Thematik wird derzeit wieder diskutiert. Deshalb wurde der nachfolgende Leitfaden bzw. diese Prüfmethode auf Basis der vorhandenen Erkenntnisse entwickelt, um einer zunehmenden Verunsicherung im Markt entgegenzuwirken.

Merkblatt als Grundlage

Der Bundesverband der Gipsindustrie weist im Merkblatt 1 „Baustellenbedingungen für Trockenbauarbeiten mit Gipsplattensystemen“ auf folgende für den Handwerker wichtige Punkte hin:

  • Generell ist für ausreichende Be- und Entlüftung zu sorgen.
  • Für das Verspachteln darf eine Raumtemperatur von +10 °C nicht unterschritten werden (DIN 18181).
  • Schnelles, schockartiges Aufheizen der Räume ist zu vermeiden, da sonst infolge der Längenänderungen und Aufschüsselungen Spannungsrisse entstehen können, dies gilt insbesondere beim Winterbau.
  • Ein direktes Anblasen der Gips(karton)platten und Gipsfaserplatten mit Heiß- oder Warmluft ist zu vermeiden. Ein extrem schnelles Heruntertrocknen bei Inbetriebnahme von Lüftungs- und Klimaanlagen ohne Befeuchter oder bei Einsatz von Bautrocknern ist ebenfalls zu vermeiden.
  • Langjährige Erfahrungen haben gezeigt, dass für die Verarbeitung von Gips(karton)platten und Gipsfaserplatten der günstige Klimabereich zwischen 40 und 80 % relativer Luftfeuchte und oberhalb einer Raumtemperatur von +5 °C liegt.

Worauf zu achten ist, dass es nicht zu Ablösungen auf Gipsplatten kommt

Damit der Gips richtig aushärtet, muss eine ausreichende Menge an Wasser während des Abbindeprozesses zur Verfügung stehen. Wird einer der nachfolgend genannten Punkte nicht beachtet, kann eine ausreichende Tragfähigkeit des Gipsspachtels nicht gewährleistet werden.

  • Untergrund: Bei stark saugenden Untergründen wird dem Gipsspachtel/Gipsmörtel das zwingend benötigte Wasserdepot für die Kristallisation vom Halbhydrat zum Dihydrat entzogen, eine ausreichende Festigkeit wird nicht erreicht.
  • Verarbeitung: Das Anmachen von Gips mit der dazu nötigen Wassermenge ist nach Angaben des Technischen Merkblatts auszuführen. Schnittkanten sind vorab zu grundieren. Bei der Verarbeitung sind die oben genannten Verarbeitungstemperaturen zwingend zu beachten. Bereits angesteiftes Material darf weder mit Wasser noch mit weiterem Gipspulver vermengt werden.
  • Schichtdicke: Wird der Gipsspachtel zu dünn (kleiner 500 μm bzw. 0,5 mm) aufgetragen, wird diesem das notwendige Wasser zu schnell entzogen (durch den Untergrund und/oder die Luft). Die Kristallisation wird gestört bzw. findet nicht statt. Dadurch bleibt der Gips nach dem Trocknen leicht wasserlöslich.

Prüfungen vor der Beschichtung, um Ablösungen auf Gipsplatten zu verhindern

Um sicherzugehen, dass die Fläche richtig ausgehärtet ist, ist eine Untergrundprüfung unerlässlich. Vor der Beschichtung mit Innenfarben ist der Gipsspachtel auf seine Tragfähigkeit zu prüfen. Das kann bei Schichtdicken über einem Millimeter durch sanften Druck mit einem harten Gegenstand erfolgen. Lässt die Oberfläche sich leicht beschädigen oder sind bei diesem Vorgang Abplatzungen festzustellen, ist die Festigkeit gestört. Bei Schichtdicken unter einem Millimeter wird durch Benetzung mit Wasser geprüft. Lässt sich der Gipsspachtel direkt nach dem Benetzen mit Wasser anlösen und entsteht dabei ein weicher, schmieriger Film (Fingerprobe), deutet das auf eine unzureichende Kristallisation bzw. Aushärtung des Gipses hin. Falls eine ausreichende Festigkeit nicht gegeben ist, muss eine geeignete Grundierung aufgetragen werden.

Der Erfolg der einzelnen Maßnahmen ist durch eine Musterfläche am Objekt zu prüfen. Bei der Verklebung von Tapeten und anderen Wandbelägen in Verbindung mit pastösen Wandspachtelmassen sind die Herstellerangaben zwingend zu beachten. Bei Bedarf ist Kontakt mit dem technischen Beratungsservice aufzunehmen, um weitere wichtige Informationen zu erhalten. Dem Auftragnehmer (Handwerker) obliegt nach VOB Teil B § 4 Nr. 3 die allgemeine Beurteilung und Prüfung des Untergrundes. Stellt der Auftragnehmer einen Mangel fest, so hat dieser eine Hinweispflicht gegenüber dem Auftraggeber. Hierzu können entsprechende Formulierungen aus dem BFS-Merkblatt Nr. 20 „Beurteilung des Untergrundes“ verwendet werden.

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Tabelle mit Prüfmethoden und Grundierungs-Empfehlungen. Foto: Caparol
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