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Schulungspflicht für PU-Schäume

Soudal
Schulungspflicht für PU-Schäume

Schulungspflicht für PU-Schäume
Um diisocyanathaltige Produkte wie PU-Schäume sicher zu verwenden, gilt jetzt eine Schulungspflicht. Foto: Soudal

Um diisocyanathaltige Produkte wie PU-Schäume sicher zu verwenden, gilt ab dem 24. August 2023 die von der EU in der Chemikalienverordnung REACH festgelegte PU-Schulungspflicht. Verarbeiter, die noch keine Schulung absolviert haben, sollten dies so schnell wie möglich nachholen. Auf der Website von Soudal finden Sie einen direkten Zugang zur Online-Schulung. „Die Frist zur Schulung im Umgang mit diisocyanathaltigen Produkten endet jetzt. Ab dem 24. August müssen Verarbeiter in der sicheren Handhabung mit PU-Schäumen geschult und zertifiziert sein. Die Schulungspflicht dient dazu, die Verarbeiter bei ihrer täglichen Arbeit vor möglichen Gefährdungen zu schützen und sie für die Einhaltung der erforderlichen Schutzmaßnahmen bei der Arbeit mit PU-Schäumen zu sensibilisieren“, so Soudal-Marketingleiter Alexander von Vulté. Um sicherzustellen, dass Verarbeiter stets auf dem neuesten Stand sind, muss die Schulung alle fünf Jahre wiederholt werden.

www.soudal.de



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