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Abrechnung von Wärmedämm-Verbundsystemen

Abrechnung von Wärmedämm-Verbundsystemen
Fit im Aufmaß

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Foto: Malerblatt

Teil 6: Abrechnung von Wärmedämm-Verbundsystemen (ATV DIN 18345)

Autor | Grafiken: Eberhard Schilling

Die ATV DIN 18345 „Wärmedämm-Verbundsysteme“ gilt für die Ausführung von Wärmedämm-Verbundsystemen und verputzten Außenwärmedämmungen einschließlich der dazugehörigen Oberflächen. Basis der Leistungsermittlung ist das Maß der fertigen Oberfläche, also das nach Aufbringen des Oberputzes oder anderer Beläge entstandene sichtbare Außenmaß.

Die Abrechnung mit dem Maß der fertigen Oberfläche gilt nach Abschnitt 5.2.1 auch für das Vorbehandeln des Untergrundes, wie z. B. Hochdruckreinigen oder Grundierungen sowie für Verdübelungen, Abdichtungen und Auffütterungen. Selbst wenn die Gesamtleistung in mehrere Einzelpositionen aufgegliedert ist, ist mit dem Maß der fertigen Gesamtkonstruktion abzurechnen.

Aussparungen, wie z. B. Öffnungen, Nischen und Brandbarrieren werden bis zu einer Einzelgröße von 2,5 Quadratmetern übermessen; größere sind abzuziehen. Für Fenster und Türen ist allein das Maß der fertigen Öffnung entscheidend. Das kann im Einzelfall dazu führen, dass eine vor der Dämmung abzuziehende Öffnung nach Anbringen der Dämmung (auf der Laibung) übermessen werden darf. Als Aussparungen gelten auch Anfangs- und Schlussbrandriegel an der äußeren Kante eines WDVS,

z. B. als Dachbrandriegel.

Unmittelbar zusammenhängende, verschiedenartige Aussparungen werden getrennt gerechnet. Wird bspw. die Dämmung an einen bereits vorhandenen Vorbau-Rollladenkasten angepasst, ist der Vorbaurollladen als nicht behandelte Teilfläche (Aussparung) getrennt von der Fensteröffnung zu sehen (Abb. 1) und daher zu übermessen (Aussparung 2,5 Quadratmeter). Die Fläche der Öffnung wird entsprechend der Fensterbreite mal der Höhe gerechnet.

Wird der Vorbaurollladen nach Fertigstellung des Wärmedämm-Verbundsystems auf einen verbreiterten Fensterrahmen eingebaut, wird die gesamte Fläche der Fensteröffnung inklusive des Rollladens als Aussparung gewertet.

Die Abrechnung nach Flächenmaß ist vorgesehen für Flächen über 2,5 Quadratmeter. Flächen, die sich nicht durch einfache mathematische Formeln wie Rechtecke, Dreiecke, Trapeze oder Rauten bestimmen lassen, werden durch Aufteilung in umschriebene Rechtecke mit einer jeweiligen Breite von einem Meter ermittelt (Abb. 2).

Dämmungen an Pfeilern, Stützen, Unterzügen, Abtreppungen und dergleichen werden bis zu einer Breite von einem Meter nach Längenmaß abgerechnet. Für Perimeterdämmungen gilt dies bis zu einer Höhe eines Meters. Breitere bzw. höhere Dämmungen sind nach Flächenmaß (Quadratmeter) zu rechnen.

Unterbrechungen des Wärmedämm-Verbundsystems durch Stützen, Unterzüge, Vorlagen, Balkonplatten, Podeste, Friese, Gesimse, Putzbänder, Brandriegel, Profile und Vertiefungen sind bis 30 Zentimeter Einzelbreite zu übermessen (Abschnitt 5.3.1). Als Unterbrechungen gelten nur solche Bauteile, die eine Wand- oder Deckenfläche horizontal oder vertikal trennen. Erstreckt sich bspw. eine Balkonplatte nicht über die gesamte Fassadenbreite, handelt es sich um eine Aussparung, die bis 2,5 Quadratmeter zu übermessen ist.

Eine Übermessungsregel für Umrahmungen (z. B. Naturstein) fehlt in der ATV DIN 18345, sodass eine Umrahmung mit einer darin befindlichen Öffnung als eine Aussparung zu werten ist.

Laibungen dürfen unabhängig von der Größe der Öffnung oder Nische stets gesondert nach Längenmaß – am besten getrennt nach Laibungstiefen – gerechnet werden.

Entstehen Laibungen bei bündig oder nach außen versetzten Fenstern und Türen erst durch die Dämmung, dann darf die Laibung ebenfalls gesondert abgerechnet werden.

Fit im Aufmaß

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Abrechnung von Wärmedämm-Verbundsystemen Grafik: Eberhard Schilling

Vorbaurollladen vor Einbau des WDVS; es gilt:
Fläche Öffnung = Fensterbreite B x Höhe H.


Abrechnung von Wärmedämm-Verbundsystemen Grafik: Eberhard Schilling
Abrechnung von Wärmedämm-Verbundsystemen Grafik: Eberhard Schilling

Fassadenfläche, aufgeteilt in umschriebene Rechtecke.


PraxisPlus

Weitere Beispiele zur Abrechnung von Fassaden vgl. Handbuch für Maler und Lackierer, Abrechnung und Aufmaß, DVA 2022

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